News
Gericht erklärt Lokführerstreik für rechtswidrig
Die Streikaktionen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei der Deutschen Bahn sind vom Arbeitsgericht Mainz für rechtswidrig erklärt worden.
Die Deutsche Bahn geht davon aus, dass die GDL diese einstweilige Verfügung umsetzt und die Streiks unmittelbar beendet. Über die Beeinträchtigungen im Zugverkehr informiert die Deutsche Bahn zeitnah. Nach den derzeitigen Erkenntnissen wird der Verkehr im Laufe des Tages wieder fahrplanmäßig abgewickelt werden können.
geschrieben am 11.07.2007 um 10:23 Uhr.